Ambulante Rehabilitation

Eine ambulante medizinische Rehabilitation ist ganzheitlich ausgerichtet und dauert in Regel 3 Wochen. Der Patient erhält dabei einen individuellen auf die jeweiligen Therapieziele abgestimmten „Therapiemix“ bestehend aus Physiotherapie, Physikalischer Therapie und Medizinischer Trainingstherapie. Darüber hinaus erhält der Rehabilitand Ernährungsberatung, psychologische Betreuung, sozialrechtliche Beratung und Gesundheitsbildung. Die tägliche Therapiedauer beträgt 4 – 6 Stunden pro Tag. Die Vorteile der ambulanten Rehabilitation liegen in der Einbindung des Patienten in den Alltag zu Hause und in die familiäre Umgebung und der Angehörigen mit in die Rehabilitation. Der Antrag für die ambulante Rehabilitation wird von ihrem behandelnden Arzt ausgestellt.

Diagnosen:

1. Degenerativ muskuloskelettale Erkrankungen
Arthrosen der peripheren Gelenke, bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degen. Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule (z. B. Periarthropathien, Diskopathie, Spondylarthrosen), Z. n. Operationen wegen degen. muskuloskelettalen Erkrankheiten.

2. Angeborene oder erworbene Krankheiten durch Fehlbildung, Fehlstatik und Dysfunktion der Bewegungsorgane
Muskelerkrankungen, Z. n. Operation in Bezug auf die Grunderkrankung.

3. Folgen von Verletzungen der Bewegungsorgane
Frakturen im Bereich von Armen und Beinen, Wirbelsäule und Becken, Gelenkluxationen, Sehnen- und Bandrupturen, Muskelverletzungen, posttraumatische Nervenläsionen, Gliedmaßenverletzungen, andere Verletzungsfolgen, Z. n. Operation verletzter Bewegungsorgane.

Übersicht über die Zulassungen:

• Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
• Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See
• Land-und Forstwirtschaftliche Rentenversicherung
• Berufsgenossenschaft
• Alle gesetzlichen und privaten Kostenträger

Ambulante Rehabilitation

Die ambulante Rehabilitation: Bei uns schon lange Tradition

Angefangen hat alles mit der Berufsgenossenschaft für Hochleistungssportler Ende der 80er Jahre. Da Hochleistungssportler erfahrungsgemäß sehr teuer für die Kostenträger sind wenn sie verletzt sin d, führte man die sog. Besonders indizierte Therapie (Bith) ein. Das Ziel war klar: Den Sportler mit Hilfe eines individuell abgestimmten Therapiemixes in kürzester Zeit wieder fit zu machen. Und das am Besten wohnortnah. Diese System war sehr effektiv und erfolgreich. Daher übernahmen auch die gesetzlichen Kostenträger im Jahre 1994 dieses System und nannten es „Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP)“. Damals noch unter dem Namen „Ambulantes Reha-Zentrum Altenmarkt“ gehörten wir zu den wenigen Zentren, die von den Berufsgenossenschaften zur Bith Zugelassen wurden. Ebenfalls erhielten wir 1994 die Zulassung zur EAP, auch als eines der ersten Rehazentren in Bayern. Zu verdanken hatten wir es der Nähe zu den Spitzensportlern, die damals wie heute regelmäßig bei uns behandelt werden.
Seit 2001 ist nun die gesetzliche Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen als Kostenträger für die ambulante Rehabilitation zuständig und die gesetzlichen Kostenträger für Rentner und Schüler.

Mit der Gesundheitsreform 2001 hat sich auch bei der ambulanten Rehabilitation viel Verändert. Die ambulante Rehabilitation ist mittlerweile eine echte Alternative zur stationären Rehabilitation und daher sind auch die Anforderungen stark gestiegen. Gerade die Themen Gesundheitsbildung, Motivation und soziale Integration werden viel stärker berücksichtigt als das früher der Fall war.

Die ambulante Rehabilitation ist eine Erfolgsstory, die auch in Zukunft immer wichtiger werden wird.

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Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA)

Das IRENA Programm ist ein Nachsorge Programm der Deutschen Rentenversicherung und soll den Therapieerfolg langfristig sichern und stabilisieren. Ziel ist es, das die während der Rehabilitation gelernten Trainingsübungen und Therapien fortgesetzt werden. Bei uns können sie das IRENA Programm durchführen. Dabei ist es auch möglich, das IRENA Programm bei uns zu machen, auch wenn sie die Rehabilitationsmaßnahme, egal ob stationär oder ambulant in einer anderen Einrichtung gemacht haben. Ihr verantwortlicher Rehabilitationsarzt muss ihnen nur eine Empfehlung zur IRENA ausstellen. Eine IRENA Maßnahme muss nicht genehmigt werden, kann aber nur von einem Reha-Arzt in einer ambulanten oder stationären Einrichtung ausgestellt werden, nicht vom Haus-bzw. Facharzt.

Übersicht über IRENA Leistungen:

Beginn: Spätestens 6 Monate nach Rehabilitationsende
Häufigkeit:2-3 Mal pro Woche, max. 24 Einheiten
Dauer: 90-120 Minuten
Inhalte:Medizinische Trainingstherapie, Bewegungsbad, physikalische Therapie, Gruppentherapie
Verordnung: Durch den entlassenden Rehabilitationsarzt
Zuzahlung: Keine
Fahrtkosten: 5 Euro je Einheit

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